Eine Aussage der Angeklagten erwartete das Gericht gestern im Bodelshausener Kindstötungs-Fall. Doch die 43-jährige Mutter ließ ihren Anwalt auch am zweiten Verhandlungstag erklären, dass sie zu den Vorwürfen schweigen werde.
Tübingen. So oblag es einer Jugendamts-Mitarbeiterin, dem Gericht ein paar Anhaltspunkte zu jener Schwangerschaft zu liefern, die mit dem Tod eines Neugeborenen im November 2009 endete.
Dem Jugendamt war die sechsfache Mutter aus Bodelshausen seit 2004 bekannt. Damals hatte sie ihr sechstes Kind in der Damentoilette der Klinik ausgesetzt. Rückblickend sprach die Jugendamts-Mitarbeiterin davon, dass die Angeklagte „unter großem familiären Druck“ gehandelt und die Tat sofort bereut habe. Bei der Rückführung des Kindes in die Familie sei man „langsam und vorsichtig“ vorgegangen. Drei Jahre lang waren regelmäßig zwei Familienhelfer eingesetzt, und die Zusammenarbeit mit der Mutter habe gut funktioniert. „Nach Einschätzung aller war die Lage stabil“, sagte die Jugendamts-Mitarbeiterin – bis nach einem anonymen Anruf im Oktober 2009 erneut der Verdacht auf eine Schwangerschaft aufkam.
Die Klientin habe sich jedoch allen Anrufen, Besuchen und Terminen vom Jugendamt zu entziehen gewusst. Als schließlich ein Treffen im Bodelshäuser Kinder- und Jugendbüro zustande kam, habe sie eine Totgeburt oder einen Schwangerschaftsabbruch in der Klinik angedeutet, aber keine Beweise dafür vorlegen können. „Ihr Zustand war nicht eindeutig“, sagte die Zeugin.
Das Jugendamt habe auf einer weiteren Klärung bestanden. Doch auch eine Anhörung vor dem Familiengericht habe den Verdacht kurz vor dem tatsächlichen Geburtstermin nicht ausräumen können. Also wurde die Polizei eingeschaltet. Inzwischen hatte die Angeklagte ihr Kind auf einem Parkplatz geboren, es im Kofferraum ihres Autos an Unterkühlung sterben lassen und die Leiche in ihrer Garage versteckt.
Auch ihr damaliger Lebenspartner, der als nächster vor Gericht aussagte, will von der Schwangerschaft nichts mitbekommen haben. Ihre Versicherung, sie habe sich sterilisieren lassen, habe ihn für die sichtbar zugelegten Pfunde blind gemacht, meinte der 38-jährige technische Angestellte. Sie habe zwar ein Bäuchle gehabt, sagte er, aber das habe er auf ihre Lebensweise zurückgeführt und keinen Verdacht geschöpft. Gegen Ende ihrer Schwangerschaft habe sie außerdem starke Nierenschmerzen vorgeschützt und sich Berührungen in der Bauchgegend verbeten. Er habe immer das Gefühl gehabt, er könne ihr „voll vertrauen“.
Erste Zweifel an der Wahrhaftigkeit seiner Partnerin bekam er erst, als sie ihren Anteil an einer gemeinsamen Reise nicht bezahlte, sich zur Rechtfertigung in einem Lügengewirr verstrickte und behauptete, sie habe das Geld für einen Heiler gebraucht, der das Kind abgetrieben habe. Die Schwangerschaft habe sie ihm aus Angst verheimlicht, dass er sie verlassen würde. Auch über die Herkunft ihrer älteren drei Kinder habe sie ihn getäuscht. Die habe ein schwerkranker Bruder bei ihr untergebracht, habe sie ihm gesagt.
Als das tote Kind im Keller entdeckt wurde, sei er aus allen Wolken gefallen, erklärte der ehemalige Liebhaber. Die wahre Geschichte seiner Geliebten erfahre er erst jetzt: Dass sie insgesamt sieben Kinder von fünf Vätern habe, sechs Jahre älter sei, als er angenommen habe, auch nie sterilisiert worden sei und auch keinen kranken Bruder habe.
Sie sei in einen „Lügen-Pool“ gefallen, habe sie ihm hinterher erklärt. Eine Unwahrheit habe die nächste ergeben. Aus diesem Teufelskreis sei sie nicht mehr heraus gekommen. Zurückhaltender formulierte es der Sachverständige Peter Winckler: „Man muss davon ausgehen, dass nicht alles, was die Angeklagte sagt, auch stimmt.“
Info: Vorsitzender Richter: Ralf Peters Beisitzer: Christoph Sandberger, Jürgen Walker, Verteidiger: Christoph Geprägs, Markus Bessler, Sachverständige: Peter Winckler, Prof. Heinz-Dieter Wehner. Nächster Verhandlungstermin ist am Freitag, 22. Oktober, um 8.30, Landgericht, Saal 120.