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Mit dem Revolver aufs Amt

Bei der Ordnungsbehörde wurden 2011 bis jetzt 568 Waffen abgegeben

Es ist ruhiger geworden um das Thema Waffenabgabe - dennoch reißt sie nicht ab. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden bei der Stadt Stuttgart 586 Waffen zur Vernichtung abgegeben.

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YVONNE WEIRAUCH
Artikelbild: Bei der Ordnungsbehörde wurden 2011 bis jetzt 568 Waffen abgegeben Seit dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März 2009 wurden in Stuttgart insgesamt 4193 Waffen abgegeben. Foto: Archiv

Stuttgart Fast alle Chefs der Landratsämter oder Rathäuser in der Region Stuttgart hatten nach dem 11. März 2009 die Bürger dazu aufgerufen, nicht mehr benötigte Revolver oder Gewehre bei den Waffenbehörden abzugeben. Die Appelle blieben nicht ohne Resonanz - vor allem nicht in den Jahren 2009 und 2010. Auch in diesem Jahr reißt die Waffenabgabe nicht ab. "Im ersten Halbjahr 2011 wurden insgesamt 586 Waffen zur Vernichtung abgegeben", sagt Hans-Jörg Longin vom Amt für öffentliche Ordnung.

Die Diskussion um ein schärferes Waffengesetz und die Waffenabgabe entbrannte auf höchstem Niveau nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März 2009. Seitdem wurden im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 4193 Waffen, davon 2525 Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) und 1668 Langwaffen (Flinten und Büchsen) zur ersatzlosen Verwertung abgegeben.

Die Waffenbesitzer lassen sich in Gruppen aufteilen: Jäger, Sportschützen, Erben und die sogenannten Altwaffenbesitzer. Dabei handelt es sich um Personen, die ihre Schusswaffen bereits vor der Einführung des Waffengesetzes im Jahr 1973 erworben haben und sie deshalb auch weiterhin legal besitzen dürfen - allerdings ohne Munition. Außerdem gebe es noch Waffensammler - diese trennen sich jedoch selten von ihren Geräten.

Derzeit gibt es laut Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart 5210 Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse (Stand 31. Mai). Davon sind 3814 Inhaber von Waffenbesitzkarten (WBK). Die 3814 Inhaber von Waffenbesitzkarten haben folgende Erlaubnisse (eine Person kann mehrere Waffenbesitzkarten haben): 6525 grüne WBK, (mehrschüssige Langwaffen, Kurzwaffen, Altbesitz und Erben) 609 gelbe WBK (Einzelladerlangwaffen von Sportschützen), 57 rote WBK (Waffensachverständige und -sammler), 7191 WBK insgesamt. "In diese WBK sind insgesamt 19 139 Waffen (lang und kurz) eingetragen", erklärt Longin.

Von den 4728 bekannten Alterbfällen konnten zwischenzeitlich 959 Fälle abschließend geklärt werden. Seit dem Amoklauf wurden insgesamt 82 Waffen, die sich illegal im Besitz von Personen befanden zur weiteren Verfolgung an Polizei oder Staatsanwaltschaft abgegeben.

Im Zusammenhang mit dem Amoklauf wurde das Waffengesetz verschärft. Ein Augenmerk lag auf der konsequenten Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Ebenso konnten bis Ende 2009 illegal besessene Waffen straffrei bei der Polizei und den Waffenbehörden abgegeben werden. Beides führte zu einem riesigen Anstieg der Waffenabgaben. Seitens der Waffenbehörde wurden kontinuierlich Kontrollen vorgenommen. Dass Gewehre, Pistolen, Revolver und Munition in speziellen Schränken eingeschlossen werden müssen, gilt nicht erst seit dem Winnender Amoklauf.

Doch seit dem sind Kontrollen vor Ort möglich, unabhängig davon, ob ein Verdacht besteht. "Bislang waren die Waffenbesitzer immer kooperativ", sagt Longin. Den Mitarbeitern, die die Kontrollen machten, wurde der Blick auf die Waffenschränke und die Waffen ohne Widerstand gewährt.

"Die Waffenbesitzer wurden aufgefordert, die sichere Unterbringung ihrer Waffen nachzuweisen." Die Aufarbeitung dieser Aktion nehme nach wie vor viel Zeit in Anspruch. Die personelle Aufstockung fängt nur die Änderungen des Waffenrechts aus den Jahren 2003 und 2008 auf. Personalressourcen, die durch den Rückgang von Erlaubnisinhabern frei werden, sollen künftig für Kontrollen nach dem Waffengesetz genutzt werden. "Dabei wird sich noch zeigen, in welchen Abständen die einzelnen Waffenbesitzer kontrolliert werden können", meint Hans-Jörg Longin.

13.07.2011 - 08:30 Uhr

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