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Totschlagsprozess gegen Ehefrau

Persönlichkeit der Angeklagten weiter widersprüchlich

Das Schwurgericht Tübingen hörte am gestrigen Montag abschließend Zeugen im Prozess gegen die 27-Jährige, die am 15. Januar ihren 46-jährigen Ehemann erstochen hat. Erneut ergab sich ein widersprüchliches Bild der Angeklagten.

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Dorothee Hermann

Tübingen / Sulzau. Die 27-jährige zweifache Mutter ist wegen Totschlags angeklagt (wir berichteten mehrfach). Der direkte Vorgesetzte an ihrem Arbeitsplatz bei einer Autofirma hat die Angeklagte als „sehr zurückhaltend“ erlebt, so der Zeuge. Vor ihrem Bildschirmschoner, auf dem Fotos ihrer Kinder und ihres Mannes zu sehen waren, habe er sich immer gedacht, „das ist so die ordentliche Welt“. Von Affären der Frau habe er damals nichts gewusst.

Eine polizeiliche Überprüfung des Mobiltelefons und des Computers der Angeklagten wies auf zwei Affären der 27-Jährigen. Einer der Männer, ein gelernter Einzelhandelskaufmann aus dem Badischen, hatte zunächst telefonisch Kontakt mit der Angeklagten, wie er gestern vor dem Schwurgericht berichtete. Bei einem firmeninternen Projekt im Herbst 2011 sahen sich die beiden erstmals persönlich. Die Kollegin erschien dem 40-jährigen Familienvater als „liebenswerte und nette Person, die keiner Fliege etwas zuleide tun könnte“. Sie habe ihm gesagt, sie sei schüchtern. Der Zeuge teilte diese Einschätzung: „Sie hat zwar eine große Klappe, aber so ist sie nicht“, fand er.

„Sie hat immer gesagt, sie hätte einen lieben Mann, und ihre zwei Kleinen seien total goldig“, sagte der Mann weiter. „Es war klar, dass sie über Neujahr mit der Familie in Urlaub fährt.“ Von der Hütte in Österreich erreichten den Zeugen per Handy versandte E-Mails, die „sehr harmonisch“ geklungen hätten. Beigefügte Fotos sollen beispielsweise eine selbst gebaute Schnee-Bar vor der Hütte gezeigt haben.

Anlass für die Affäre mit ihm sei wohl „die Suche nach einem Abenteuer“ gewesen, glaubte der Zeuge. Über ihre Familien hätten sie bei ihren fünf oder sechs Treffen kaum gesprochen. Der Zeuge vermutete, dass die damals 26-Jährige ihren Mann und ihre Kinder liebte, aber die Eheleute nur noch nebeneinander her lebten. „Es fehlte an Intimität“, vermutete er.

Als er über Arbeitskollegen von der Tat erfuhr, habe er seiner Frau sofort alles gebeichtet, sagte der 40-Jährige. Denn er rechnete damit, dass die Polizei bei ihm auftauchen würde.

Als abschließende Zeugin aus der Familie hörte das Gericht die Schwester des Getöteten. Mit ihrer Mutter und zwei Brüdern tritt sie im Prozess als Nebenklägerin auf. Die 53-Jährige hatte schon vor mindestens zwei Jahren bemerkt, dass sich das Verhältnis zwischen ihrem Bruder und der Angeklagten verändert hatte. „Der Umgangston und die Körpersprache waren anders“, sagte die Zeugin. „Sie stritten sich, auch wenn Verwandte dabei waren. Das haben sie früher nicht gemacht.“ Die Eheleute hätten sich auch nicht mehr umarmt. „Sie haben mehr Abstand genommen voneinander.“ Am heutigen Dienstag folgen das rechtsmedizinische und das psychiatrische Gutachten.

Info: Vorsitzender Richter: Ralf Peters; Beisitzer: Claus-Jürgen Hauf, Christoph Sandberger; Schöffen: Hans-Peter Evers, Fritz Peter Franz Schwägerle. Staatsanwalt: Martin Klose. Nebenklage: Jutta Rager. Verteidiger: Peter Zoll. Gutachter: Dr. Dietmar Benz, Prof. Frank Wehner, Dr. Peter Winckler.


23.10.2012 - 08:30 Uhr | geändert: 29.10.2012 - 16:36 Uhr

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