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Sieben Jahre Haft

Landgericht verurteilt Frau wegen Totschlags

Die 27-Jährige, die am 15. Januar in Sulzau ihren 46-jährigen Ehemann erstochen hat, muss wegen Totschlags sieben Jahre ins Gefängnis. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Angeklagte möglicherweise im Affekt gehandelt hat.

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dhe

Tübingen / Sulzau. Der 46-Jährige starb bei einem sich steigernden Konflikt der Eheleute im Elternhaus der Angeklagten. Zwar hatte die 27-Jährige in ihren Aussagen darauf beharrt, bei dem Streit sei es um die Narrenzunft gegangen. Doch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen ist überzeugt, dass in Wirklichkeit Beziehungsprobleme die Eskalation auslösten.

„Ein hochaffektiver Zustand“ der Angeklagten zur Tatzeit sei deshalb nicht auszuschließen, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Peters. „Die Beziehung der Eheleute hatte sich krisenhaft zugespitzt.“

Nach Überzeugung des Gerichts versetzte die damals 26-Jährige ihrem Mann zunächst mit der Faust oder einer Schöpfkelle zwei Schläge auf die Augen, bevor sie ihm ein scharfes Küchenmesser in die Brust stieß. Zu dem „abrupten Tatablauf“ bemerkte der Richter: „Wenn das Messer nicht in greifbarer Nähe gewesen wäre, wäre es nicht zur Tat gekommen.“

Zugunsten der Angeklagten nahm die Kammer an, dass das anfängliche Leugnen der Tat möglicherweise von den Eltern der Frau vorgegeben wurde. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht auch die beiden Kinder der Eheleute. Sie seien in erster Linie „die Opfer dieser Tat“, betonte der Vorsitzende Richter. Das Gericht hoffe, „dass alle Beteiligten den Kindern bei diesem Verlust, den sie erlitten haben, nicht noch mehr Schmerz zufügen mögen.“ (Einen ausführlichen Bericht gibt es in der Dienstagsausgabe des SCHWÄBISCHEN TAGBLATTs).


29.10.2012 - 16:30 Uhr | geändert: 29.10.2012 - 17:18 Uhr

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