Gesplittete Abwassergebühr auf Basis von Pauschalwerten kommt
Auch Starzach führt zu Beginn 2011 die gesplittete Abwassergebühr ein. Am Montag entschied sich der Gemeinderat für ein Berechnungsverfahren, das den Regenwasseranteil auf der Grundlage pauschalisierter Gebietsabflussbeiwerte ermittelt.
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willibald Ruscheinski
Rottenburg. Aussuchen kann sich Starzach, wie andere Gemeinden im Land, diese Umstellung nicht. Denn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im März grundsätzlich entschieden, dass es nicht statthaft ist, die Abwassergebühr ausschließlich nach dem bezogenen Frischwasser zu berechnen. Auch in Baden-Württemberg (als letztem Bundesland) wird deshalb eine Gebühr nötig, die Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berücksichtigt.
Laut Wolfgang Heyder vom Tübinger Büro Heyder & Partner, das für Starzach bislang schon die Gebührenkalkulation erledigt, könnte man die Regenwassergebühr prinzipiell auf dreierlei Weise berechnen: Entweder lässt sich die Gemeinde die Daten von den Grundstückseignern selbst geben – das aber würde sowohl die Betroffenen als auch die Kalkulatoren überfordern.
Oder sie lässt aktuelle Luftbilder anfertigen und ermittelt die Abflusswerte anhand ihrer für jedes Grundstück einzeln, je nachdem, welche Flächenanteile überbaut und versiegelt sind. Das wiederum wäre laut Heyder „viel zu aufwändig“, weil allein die „Befliegung“ 20.000 Euro zusätzlich kosten würde.
Heyder schlug deshalb vor, die bebauten Flächen aus dem vorhandenen Allgemeinen Liegenschaftskataster zu entnehmen und pauschale Abflussbeiwerte anzusetzen, die für ganze Gebiete ermittelt wurden. „Dabei kommen sehr grobe Schätzungen heraus“, sagte Heyder, die aber von den Bürgern selbst korrigiert werden können.
Zu diesem Zweck bekommen sie einen Fragebogen zugeschickt, über den sich Angaben dazu machen lassen, welche Grundstücksteile überbaut und versiegelt sind, welche an die Kanalisation angeschlossen sind und welche frei abfließen. Das Ganze kann mit vorhandenen Luftbildern auf seine Plausibilität hin beurteilt und stichprobenartig überprüft werden.
Welche Oberflächen kalkulatorisch wie bewertet werden, bleibt am Ende eine politische Angelegenheit: Es ist der Gemeinderat, der letzten Endes festlegt, wie beispielsweise Schotterrasen, Rasengittersteine und Asphalt bewertet und mit unterschiedlichen Faktoren gegeneinander gewichtet werden. Denn eines sei von vornherein klar, sagte Heyder: „Was tatsächlich auf einem Grundstück abfließt, kriegen wir niemals heraus.“
Politisch entschieden wird letzten Endes auch, ob und wie Zisternen zu einer vergünstigten Niederschlagswassergebühr führen. Berücksichtigt werden sollte dabei aber, ob sie Rückhaltefunktion haben, also bei Regen die Kanalisation entlasten.
Klar ist auch, dass die Gemeinde die Daten für die Niederschlagswassergebühr jährlich neu bewerten und auf dem aktuellen Stand halten muss. Heyder: „Sie lesen ja auch ständig die Zähler fürs Frischwasser ab.“
Allein die Umstellung wird die Gemeinde, die sie nicht mit eigenem Personal bewältigen kann, zirka 30.000 Euro kosten. Einstimmig und ohne Debatte erhielt Heyder & Partner am Montag den Auftrag, die neuen Gebühren zu berechnen. Die Eile erklärt sich nur daraus, dass es für die Gemeinden keine Übergangsfristen gibt und Starzach sich schon glücklich schätzen kann, dass es für 2009 keine Einsprüche gegen Gebührenbescheide erhielt. Die gut ausgelasteten Fachbüros, so Bürgermeister Thomas Noé, nehmen Aufträge derzeit nur noch „nach dem Windhundprinzip“ entgegen.