Weil er in Leserbriefen Interna aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen ausgeplaudert haben soll, ist der Starzacher Ex-Gemeinderat Dietmar Gaus zu 250 Euro Strafe verdonnert worden. Das Ordnungsgeld hat der Gemeinderat festgelegt.
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Marike Schneck
Bierlingen. „Das ist ein Witz“, sagte Dietmar Gaus gestern, nachdem ihm der Bescheid ins Haus geflattert war. In dem Schreiben wirft die Gemeinde ihm vor, seine Verschwiegenheitspflicht als Gemeinderat verletzt zu haben.
Dietmar GausPrivatbild
Gaus soll in Leserbriefen während des Bürgermeisterwahlkampfs im November 2011 Informationen preisgegeben haben, die er als Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung erhalten hat. Zitiert wird aus einem Leserbrief, der am 16. November 2011 im TAGBLATT erschien. Gaus berichtete darin von einer „Kampfabstimmung“, als es in einer nichtöffentlichen Sitzung im Mai 2009 um die Arbeitsplatzbeschreibung und Beförderung eines Starzacher Amtsleiters ging. Auch soll er in dem Leserbrief Interna aus einer Sitzung im Januar 2008 öffentlich gemacht haben, weil er schrieb, dass der Gemeinderat den Bürgermeister aufgrund seiner besonderen Arbeitsleistungen und der Aussagen eines Amtsleiters befördert hat.
„Zwar wurden die Ergebnisse der Beschlüsse zum Beispiel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen (Stellenplan) oder durch Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse in öffentlicher Sitzung (…) bekanntgegeben“, heißt es in dem Schreiben der Gemeinde an Gaus. „Der Verhandlungsverlauf darf aber nicht veröffentlicht werden (…).“
Ob er Widerspruch einlegen wird, darüber ist sich Gaus noch nicht im Klaren. „Wenn‘s 1000 Euro wären, sicher. Aber ob sich das wegen 250 Euro lohnt?“ Seine Chancen, im Zweifel Recht zu bekommen, schätzt er hoch ein. „Ich habe weder das Abstimmungsverhältnis noch Namen genannt.“
Was ihn zusätzlich pfupfert ist, dass der Gemeinderat die Entscheidung getroffen hat, ein Ordnungsgeld zu verhängen, er aber mit seinem Widerspruch gegen die Gemeinde vorgehen muss. „Das“, sagt Gaus, „will ich eigentlich nicht.“
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