Gemeinderat für drastische Erhöhung der Friedhofsgebühren
Bisher war das Sterben in Hirrlingen kreisweit am billigsten. Am Dienstag hat der Gemeinderat die Friedhofsgebühren erhöht und zugleich eine neue Friedhofsordnung verabschiedet.
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Martin Zimmermann
Die Gebühren für normale Erdreihengräber auf dem Hirrlinger Friedhof sind künftig mehr also doppelt so hoch wie bisher: Statt 350 kostet so ein Grab künftig 736 Euro. Auf den Grabsteinen dürfen jetzt auch Fotos der Verstorbenen angebracht werden.Bild: Rippmann
Hirrlingen. „Zum Sterben musst du nach Hirrlingen gehen“, so lautet ein geflügeltes Wort ob der dort traditionell niedrigen Friedhofsgebühren. Die Gebühren, die vor zehn Jahren letztmals erhöht wurden, deckten nur 25 Prozent der auf dem Friedhof anfallenden Kosten. Die restlichen Kosten muss die Gemeinde zuschießen. Das rügte ein Rechnungsprüfungsbericht und empfahl der Gemeinde, die Gebühren zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Dienstag einer drastischen Anhebung der Gebühren zu. Für ein normales Erdreihengrab steigt die Gebühr von 350 Euro auf künftig 736 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 110 Prozent. Kostendeckend wären allerdings 1842 Euro. Für ein Doppelgrab werden künftig 1470 Euro statt bisher 1000 Euro fällig. Würde man die Kosten komplett umlegen, würden hier 3675 Euro fällig.
Der höhere Preis für die Doppelgräber erklärt sich durch den höheren Organisationsaufwand. Wenn erst ein Ehepartner verstorben ist, muss die Fläche um diese Grabstelle soweit begehbar gehalten werden, dass noch eine weitere Beerdigung abgehalten werden kann. Bei Doppelgräbern muss deshalb der Überlebende künftig 65 Jahre alt sein.
Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle verdoppelt sich von 100 auf 200 Euro. Die Kostendeckung mit den neuen Gebührensätzen wird nun bei etwa 40 Prozent liegen. Um künftig solche Gebührensprünge zu vermeiden, empfahl Gemeinderat Dietmar Zug, die Sätze in Zukunft lieber häufiger anzupassen. Die Erhöhung der Friedhofsgebühren tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Ein Auswärtigenzuschlag wird künftig nicht mehr erhoben, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz in Hirrlingen aufgrund von Pflegebedürftigkeit verlassen musste. Bürgermeister Manfred Hofelich sagte, dies habe man auch bisher im Rahmen der Kulanz so gehandhabt.
Neu in der Friedhofsordnung sind hingegen die Bestattungsmöglichkeiten in Rasengräbern. Möglich sind nun auch anonyme Urnenrasengräber und Urnengräber mit Steinplatten. Die Kosten für diese Sonderbestattungsformen seien allerdings so kalkuliert, dass sie kostendeckend sind, so Hofelich.
Keine Aufnahme in die Friedhofsordnung fand der Vorschlag von Gemeinderätin Angelika Iffner, Grabstellen für Familiengräber zu erlauben: „In meiner Heimat Bayern ist das üblich.“ Auch Gemeinderat Hermann Vollmer unterstützte diesen Vorschlag. Bürgermeister Hofelich sagte, ein solcher Wunsch sei bisher nie an ihn herangetragen worden. Man werde die Entwicklung jedoch weiter beobachten. Er kündigte an, dass die Gebühren für solche Familiengräber dann aber kostendeckend sein müssten.
Neu in der Satzung ist, dass künftig auch Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene auf dem Hirrlinger Friedhof bestattet werden können. Außerdem wurde die Liegezeit bei Urnengräbern von 20 auf 15 Jahre verkürzt. „Für die Liegezeiten spielt nicht die Verwesungszeit die Hauptrolle, sondern die Frage, wie lange sich die Angehörigen um die Grabpflege kümmern wollen“, begründete dies der Bürgermeister.
Das bisherige Verbot von Lichtbildern auf den Grabsteinen wird gelockert. In dezenter Form sollen nun Fotos der Verstorbenen möglich sein. „Vor allem bei italienischen Einwanderern war dieser Wunsch ausgeprägt vorhanden“, so der Bürgermeister.