„Das Halten von Raubtieren ist unverzüglich anzuzeigen“
Gomaringen bekommt bald neue Polizeiverordnung
An einem trüben Freitagmorgen kann die Lektüre der Gomaringer „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten“ durchaus erheiternd sein. Kostprobe gefällig?
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Gabi Schweizer
„Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.“ Das erinnert an Hans Söllners „geringe Menge“ (Gras), die er besitzen darf.
Wieviel das sei? will er wissen. Na, eine geringe Menge eben, antwortet die Richterin. Einsteins Relativitätstheorie, im bayrischen Kabarett auf die Praxis übertragen. „Das hat Charme“, ist eine von Bürgermeister Manfred Schmiderers Lieblingswendungen (die hier allerdings komplett aus dem Zusammenhang gerissen ist).
„Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen“, heißt es in der Verordnung weiter. Man stelle sich also einen Bürger vor, der zur Gomaringer Polizei marschiert, um „Petra Python“ und „Zara Zwergkrokodil“ anzumelden. Oder „Tim Tiger“.
Wildtiere indessen sind auch nicht immer angenehm. So gibt es eine „Anzeige- und Bekämpfungspflicht“ für Ratten – und zwar so lange, bis „sämtliche Ratten vertilgt“ sind. „Vertilgt“?
Na gut, Spaß beiseite. Es gibt ja durchaus sinnige Vorschriften – beispielsweise die, dass Hunde Kinderspielplatz-Verbot haben. Oder dass die Bürger ihren Müll nicht einfach irgendwo deponieren dürfen. Fernseher, Bügelbretter und alles Mögliche landete schon neben den Glascontainern am Großmarkt, weiß der stellvertretende Polizeipostenleiter Martin Stelzer. Für die Polizei indessen sind diese Delikte nur Bagatellen, die sie quasi nebenbei erledigen muss – und meist gar nicht ahnden kann, denn ohne einen zufällig im Müllsack gefundenen Briefumschlag kann sie ohnehin nichts ausrichten. Solche wilden Müllablagerungen waren auch der Grund, weshalb die Grüne Liste vor längerer Zeit im Gemeinderat nachhakte, was man dagegen tun könne. Und den Vorschlag machte, Bußgelder gegen Müllsünder zu verhängen – zwecks größerer Wirksamkeit. Bürger wiederum forderten bei diversen Verkehrsschauen schärfere Kontrollen ein – weil Schilder allein oft nichts bringen gegen Falschparker und Falschfahrer. Die Polizei hat dafür keine Zeit, das Landratsamt zu wenig.
Deswegen – und aus ein paar weiteren Gründen – möchte die Gemeinde gern einen „Vollzugsdienst“ einrichten. Das sei der „politische Wille über alle Fraktionen hinweg“, versichert Bürgermeister Manfred Schmiderer. Die Verwaltung prüft das Thema gerade, und im Haushalt ist auch schon Geld eingestellt: „Sofern sich im Laufe des Jahres 2012 eine Lösung hinsichtlich der Beschäftigung eines Vollstreckungsbeamten abzeichnet, sind hierfür Mittel in der Deckungsreserve Personal unter 1.9100.4100000 mit beinhaltet.“ Das hört sich nach einer großen Summe an, auf Nachfrage beschwichtigt Schmiderer jedoch sofort: Man müsse wohl eher von einer 400 Euro-Stelle ausgehen.
Die betreffende Person könnte sich dann auch um andere Dinge kümmern, sagt er und zählt ein paar auf: Feuer auf nicht genehmigten Grillstellen, „wildes“ Campen, Müll an Orten, wo Jugendliche sich gern treffen, Sachbeschädigungen, Leute, die mit dem Auto dort durch die Natur fahren, wo sie es nicht dürfen.
Schmiderer: nicht nur wegen Jugendlicher
Schmiderer wehrt sich jedoch gegen den Eindruck, ein solcher Gemeindevollzugsbeamter solle primär wegen Jugendlicher eingerichtet werden. Es gehe um ganz verschiedene „Baustellen“. Bisher fahren Bauhofmitarbeiter am Wochenende ab und zu zum Buchbach raus – das ist ein beliebter Treffpunkt. Für Falsch- und Zu lang-Parker ist Gomaringen aber noch ein Paradies (jedenfalls die meiste Zeit über).
Was erlaubt und was verboten ist, wofür es eventuell auch Bußgelder gibt, soll in einer neuen, überarbeiteten Polizeiverordnung festgehalten werden – die jetzige stammt aus dem Jahr 1997 und wurde 2001 ergänzt. Eine neue soll es demnächst geben. Grundlage dafür ist eine frisch herausgekommene Muster-Gemeinderverordnung, die der Bürgermeister bereits an die Mitglieder des Gemeinderats weitergeschickt hat.
In der jetzigen – und derzeit gültigen – Polizeiverordnung ist übrigens auch festgehalten, wie viel Abstand das Fenster zur Straße haben muss, durch das man seinen staubigen Teppich ausklopft. Mindestens drei Meter. Das ist keine „geringe Menge“, da weiß jeder, woran er ist. Einem eventuellen „Vollstreckungsbeamten“ sei dennoch geraten: Vollzug nach Augenmaß!