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Gegen die Spielsucht

Dennoch kein Mindestsatz bei Vergnügungssteuer

Zum 1. Juli hatte die Gemeinde Bodelshausen den Vergnügungssteuersatz bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit geändert – von einer Pauschale auf 20 Prozent. Nun beschloss der Gemeinderat, den eingeführten Mindeststeuersatz wieder aufzuheben.

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Bodelshausen. Die Verwaltung war der Auffassung, der von ihr im Juni vorgeschlagene Besteuerungssatz von 20 Prozent der Bruttokasse verbunden mit einem erhöhten Mindestsatz sei angemessen – 180 Euro pro Gerät in einer Spielhalle, 90 Euro pro Gerät an sonstigen Orten.

Doch nachdem die Automatenaufsteller und Betreiber der Lokale über die neue Satzung informiert wurden, beklagten sie die hohen Steuerabgaben. Der beschlossene Vergnügungssteuersatz sei zu hoch und „erdrückend“. Die frühere Pauschale betrug 170 Euro für ein Gerät in Spielhallen und 85 Euro an anderen Plätzen.

„Ihre Probleme liegen auch darin“, betonte der Bodelshäuser Kämmerer Horst Köhnlein, „dass den Aufstellern nicht alle ,Gewinne‘ der Automaten zufließen, sondern sie mit den Gaststättenbetreibern geteilt werden.“

Nachdem die ersten drei Monate Juli bis September 2011 nun abgerechnet sind, zeigt sich, dass sich die vierteljährliche Vergnügungssteuer fast verdoppelt hat. Bisher flossen in drei Monaten 21 845 Euro in die Gemeindekasse, in den drei Monaten nach der Erhöhung waren es 42 481 Euro. Deshalb schlug die Verwaltung dem Gemeinderat am Dienstag vor, den Mindeststeuersatz bei den Geräten mit Gewinnmöglichkeit ganz aufzuheben und die Vergnügungssteuer nach dem Umsatz zu bemessen. Auf der Basis der bislang vorliegenden Zahlen würde dies eine vierteljährliche Mehreinnahme von rund 17 000 Euro bedeuten. „Der Steuersatz darf und soll eine lenkende Wirkung haben“, sagte Köhnlein in Bezug auf die Spielsucht.

Rainer Wanner (FWV) hielt es für angemessener, „den Überschuss netto zu besteuern“. Man müsse nicht „die Lenkungsfunktion dermaßen überstrapazieren“. 20 Prozent erschienen ihm ohnehin zu hoch. 18 Prozent wie in anderen Gemeinden sei ausreichend.

Tübingen hat einen Satz von 15 Prozent der Bruttokasse, Nehren 12 Prozent, Dußlingen 20 Prozent, Gomaringen 15 Prozent der Nettokasse und Mössingen besteuert pauschal 180 Euro pro Gerät in Spielhallen, 90 Euro pro Automat in der Gastronomie.

In Bodelshausen sind derzeit 36 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und 14 an anderen Orten aufgestellt. Erika Dürr (CDU/Bürgerliche), Margarete Mende (FWV) und SPD-Rat Klaus Schelling wollten indes nicht von 20 Prozent abrücken. „Die Spielsucht ist ein wichtiges Argument“, betonte Dürr. Mit Enthaltungen von Wanner und Lutz Herrberg (SPD) stimmte der Gemeinderat für den Vorschlag der Verwaltung.sw

18.11.2011 - 08:30 Uhr

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