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Stuwe-Chef abgemahnt

Eintrag in die Personalakte

Nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Verletzung des Briefgeheimnisses folgten die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Studentenwerks-Chef Oliver Schill.

jol
Artikelbild: Eintrag in die Personalakte Oliver Schill, Geschäftsführer des Studentenwerks Hantke

Tübingen. Oliver Schill, Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim, hat einen groben Fehler begangen. Er hat einen als vertraulich gekennzeichneten Brief des AStA-Vorsitzenden Daniel Keip an einen Mitarbeiter der psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerks geöffnet. Keip erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisses. Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen in Höhe von 3000 Euro hatte Schill zunächst Einspruch eingelegt, ihn kurz vor der öffentlichen Verhandlung jedoch zurückgezogen.

Als Vorsitzender des Verwaltungsrats hatte Rektor Bernd Engler disziplinarrechtliche Konsequenzen des Strafbefehls zu prüfen. Das Ergebnis wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrats vor drei Wochen nicht öffentlich mitgeteilt. Der Südwestrundfunk (SWR) meldete gestern, dass es einen formellen Eintrag in Schills Personalakte gegeben habe.

Rektor Engler ist gerade in Urlaub. Darum wollte Universitätssprecher Michael von Platen die Hörfunk-Meldung weder bestätigen noch dementieren noch sonstwie kommentieren. Aus zuverlässiger Quelle erfuhr das TAGBLATT jedoch, dass es sich bei dem vom SWR gemeldeten Eintrag um eine Abmahnung handle. Sie erfolgt in der Regel mit dem Hinweis des Arbeitgebers, dass er einen Wiederholungsfall nicht dulden werde.

18.08.2009 - 08:30 Uhr
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